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Amtsgericht Solingen, 11 C 518/14

Datum:
10.12.2014
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
11 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 518/14
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2014:1210.11C518.14.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Wuppertal, 9 S 25/15
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.227,75 € (in Worten: Eintausendzweihundertsiebenundzwanzig 75/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 09.07.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiterhin verurteilt, an die Klägerin 186,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 66,4 % und die Beklagte als Gesamtschuldner  33,4 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die jeweilige Vollstreckung der Gegenseite durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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