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Amtsgericht Solingen, 12 C 258/12

Datum:
05.10.2012
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
12 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 258/12
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2012:1005.12C258.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 915,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 %, die Beklagte zu 68 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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