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Amtsgericht Solingen, 13 C 372/10

Datum:
22.02.2011
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 372/10
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2011:0222.13C372.10.00
 
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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