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Amtsgericht Solingen, 14 C 641/09

Datum:
25.08.2010
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Abteilung 14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 641/09
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2010:0825.14C641.09.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank seit dem zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt. die Klägerin von vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von € frei zu stellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% über dem aus dem Urteil vollstreckbaren Betrag vorläufig vollstreckbar

 
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