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Amtsgericht Solingen, 14 C 113/10

Datum:
12.05.2010
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Abt. 14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 113/10
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2010:0512.14C113.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% über dem aus dem Urteil vollstreckbaren Betrag abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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