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Amtsgericht Solingen, 10 C 489/09

Datum:
30.04.2010
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Abt. 10
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 C 489/09
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2010:0430.10C489.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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