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Amtsgericht Solingen, 13 C 93/07

Datum:
22.04.2008
Gericht:
Amtsgericht Solingen
Spruchkörper:
Abt. 13
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 93/07
ECLI:
ECLI:DE:AGSG:2008:0422.13C93.07.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von € (i.W.: EURO) nebst % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen..

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3, die Beklagten zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von je-weils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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