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Amtsgericht Remscheid, 27 C 135/23

Datum:
16.09.2024
Gericht:
Amtsgericht Remscheid
Spruchkörper:
27. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Berichtigungsbeschluss
Aktenzeichen:
27 C 135/23
ECLI:
ECLI:DE:AGRS:2024:0916.27C135.23.00
 
Tenor:

Gemäß § 320 ZPO wird der Tatbestand des Urteils vom 01.08.2024 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 4 in Absatz 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt werden:

„Der Kläger habe eine Umbuchung in Höhe von 500,00 € vom Festgeld auf das streitgegenständliche Girokonto vornehmen wollen. In der Banking-App auf dem Smartphone sei ihm dann angezeigt worden, dass ein Update erforderlich würde, worüber er sich in der Situation, in der er etwas in Eile gewesen sei, noch geärgert habe. Er habe dann zunächst dieses Update durchführen müssen und anschließend die Umbuchung durchgeführt.“

 
 

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