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Amtsgericht Remscheid, 8a C 97/21

Datum:
28.12.2021
Gericht:
Amtsgericht Remscheid
Spruchkörper:
Zivilabteilung 8a
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8a C 97/21
ECLI:
ECLI:DE:AGRS:2021:1228.8A.C97.21.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Tenor des Urteils des Amtsgerichts Remscheid vom 24.11.2021 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:

Die Beklagte wird verurteilt, in die Tagesordnung zur nächsten turnusmäßigen Eigentümerversammlung Tagesordnungspunkte aufzunehmen, die wie folgt lauten:

1. Bericht über den Stand des Verfahrens betreffen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Beklagten gegen die xxx als Vorverwalter (beauftragt sind die Rechtsanwälte xxx).

2. Sachstandsbericht zu dem Schadensersatzanspruch der Beklagten gegen die Rechtsanwaltskanzlei xxx, resultierend aus der Verfristung eines Schadenersatzanspruches der Beklagten gegen xxx zum Aktenzeichen der Rechtsanwälte xxx: xxx.

3. Bericht und eventuelle Beschlussfassung zum Wintergarten der Miteigentümerin xxx im Objekt xxx Straße xxx.

4. Diskussion und eventuelle Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2020.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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