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Amtsgericht Remscheid, 7 C 40/10

Datum:
07.04.2011
Gericht:
Amtsgericht Remscheid
Spruchkörper:
7. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 C 40/10
ECLI:
ECLI:DE:AGRS:2011:0407.7C40.10.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 16.09.2010 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

 
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