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Amtsgericht Remscheid, 7 C 187/10

Datum:
17.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Remscheid
Spruchkörper:
7. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 C 187/10
ECLI:
ECLI:DE:AGRS:2011:0317.7C187.10.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im ersten Ober­geschoss des Hauses Xweg in Remscheid gelegene, aus drei Zimmern, Küche, Bad, WC sowie Balkon bestehende Woh­nung und die im Haus Xweg rechts von der Eingangstür gele­gene Doppelgarage zum 30.04.2011 zu räumen und an die Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuld­ner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstre­ckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwen­den, und zwar

- hinsichtlich der Hauptsache (Räumung) durch Sicherheits­leistung oder Hinterlegung in Höhe von 2.625,00 €, die sich im Falle der nicht fristgerechten Räumung für die Zeit ab Mai 2011 für jeden angefangenen Monat um 875,00 € erhöht

- und hinsicht­lich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll­streckenden Betrages.

Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.05.2011 gewährt.

 
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