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Amtsgericht Mettmann, 25 C 55/18

Datum:
19.12.2019
Gericht:
Amtsgericht Mettmann
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 55/18
ECLI:
ECLI:DE:AGME1:2019:1219.25C55.18.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Wuppertal
Parallelentscheidung(en):
teilweise (Die Entscheidung wurde durch die Berufungsinstanz teilweise abgeändert.)
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für den Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen sie insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Tatbestand:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Entscheidungsgründe:

34

I.                                    

35 36

1.                                  

37

2.                                  

38

a)                                 

39 40 41 42 43 44 45

b)                                 

46

c)                                  

47 48 49

3.                                  

50 51

II.                                 

52

III.                               

53 54 55
 

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