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Amtsgericht Mettmann, 26 C 3/16

Datum:
14.02.2017
Gericht:
Amtsgericht Mettmann
Spruchkörper:
Einzelrichter/in
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 C 3/16
ECLI:
ECLI:DE:AGME1:2017:0214.26C3.16.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 76 % und den Beklagten zu 24 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

              Die Berufung wird von Amts wegen zugelassen.

 
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