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Amtsgericht Mettmann, 21 C 304/13

Datum:
06.08.2014
Gericht:
Amtsgericht Mettmann
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 304/13
ECLI:
ECLI:DE:AGME1:2014:0806.21C304.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Mettmann im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 06.08.2014 durch die Richterin Z für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägern 76,73 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.02.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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