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Amtsgericht Mettmann, 25 C 140/12

Datum:
09.07.2013
Gericht:
Amtsgericht Mettmann
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 140/12
ECLI:
ECLI:DE:AGME1:2013:0709.25C140.12.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Wuppertal, 8 S 43/13
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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