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Amtsgericht Mettmann, 25 C 220/09

Datum:
02.02.2010
Gericht:
Amtsgericht Mettmann
Spruchkörper:
Richterin am Amtsgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 220/09
ECLI:
ECLI:DE:AGME1:2010:0202.25C220.09.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.000,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2009 zu zahlen; ferner den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten I vonder Verbindlichkeit  über die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 155,29 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 2/5, die Beklagten tragen 3/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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