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Landgericht Siegen, 2 O 168/25

Datum:
11.07.2025
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 168/25
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2025:0711.2O168.25.00
 
Schlagworte:
Berichterstattung in den Medien
Normen:
BGB § 823, 1004 Abs. 1 S. 2 analog; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
 
Tenor:

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

in Bezug auf den Verfügungskläger folgende Behauptungen aufzustellen und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

(wie in der T. Zeitung vom 00.00.0000, Seite 3, geschehen);

(wie in der T. Zeitung vom 00.00.0000, Seite 3, geschehen);

(wie in der T. Zeitung vom 00.00.0000, Seite 3, geschehen).

die Formulierung

(wie in der T. Zeitung vom 00.00.0000, Seite 1, geschehen)

zu unterlassen, wobei ihnen gestattet wird, diese durch folgende Formulierung zu ersetzen:

Der Befragte habe ein sexuelles Näheverhältnis zu zwei volljährigen Männern eingeräumt.“;

die Formulierung

(wie in der T. Zeitung vom 00.00.0000, Seite 3, geschehen)

zu unterlassen, wobei ihnen gestattet wird, diese durch folgende Formulierung zu ersetzen:

 „eine enge Freundin der Ehefrau des Kirchenmitarbeiters“;

die Formulierung

(wie in der T. Zeitung vom 00.00.0000, Seite 3, geschehen)

zu unterlassen, wobei ihnen gestattet wird, diese durch folgende Formulierung zu ersetzen:

„[…] der Mann, gegen den Vorwürfe sexueller Übergriffe im Raum stehen.“;

die Formulierung

(wie in der T. Zeitung vom 00.00.0000, Seite 3, geschehen)

zu unterlassen, wobei ihnen gestattet wird, diese durch folgende Formulierung zu ersetzen:

Die Prüfer kommen in ihrer Studie zu dem Schluss, dass die Kontakte zum Teil auch in kirchlichen Gebäuden stattgefunden haben.“;

die Formulierung

(wie in der T.  Zeitung vom 00.00.0000, Seite 3, geschehen)

zu unterlassen, wobei ihnen gestattet wird, diese durch folgende Formulierung zu ersetzen:

„Dem Kirchenmitarbeiter sei ein hoher Ehrentitel im Bereich der Kirchenmusik aberkannt worden.“

 
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