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Landgericht Siegen, 2 O 76/22

Datum:
15.11.2022
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 76/22
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2022:1115.2O76.22.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

Pp.

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen.auf die mündliche Verhandlung vom 15.11.2022 durch den Richter Y. als Einzelrichter

für Recht erkannt:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.075,28 Euro nebst neun Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus 3.732,83 Euro seit dem 00.00.0000, aus weiteren 3.585,81 Euro seit dem 00.00.0000, aus weiteren 356,97 Euro seit dem 00.00.0000, aus weiteren 3.814,80 Euro seit dem 00.00.0000, aus weiteren 986,90 Euro seit dem 00.00.0000, aus weiteren 1.165,90 Euro seit dem 00.00.0000, aus weiteren 44,03 Euro seit dem 00.00.0000 und aus weiteren 388,04 Euro seit dem 00.00.000 zu zahlen.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlich entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 953,40 Euro (netto) freizustellen.

3.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

5.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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