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Landgericht Siegen, 2 O 431/20

Datum:
20.01.2022
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 431/20
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2022:0120.2O431.20.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

pp.

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen auf die mündliche Verhandlung vom 20.01.2022 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht N. als Einzelrichter für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei EUR 23.013,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2021 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi Q5 (1968ccm | 125kW | 170PS) mit der N01 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 1.242,84 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2021 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 5% der Kläger und zu 95% die Beklagte.5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110% des gegen ihn aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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