Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Siegen, 21 KLs 27/20

Datum:
17.05.2021
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
1. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 KLs 27/20
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2021:0517.21KLS27.20.00
 
Schlagworte:
Vergewaltigung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Normen:
StGB § 177; StGB § 21; StGB § 55; StGB § 64
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung unter Einbeziehung der durch den Strafbefehl des Amtsgerichts ### vom 09.09.2020 (Az.: 7 Cs – 66 Js 764/20 – 152/20) verhängten Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Sechs Monate und zwei Wochen der verhängten Strafe sind vor der Maßregel zu vollstrecken.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen im Strafverfahren, sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin des Strafverfahrens zu tragen soweit er verurteilt ist. Soweit er freigesprochen ist, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Der Angeklagte wird ferner verurteilt, an die Nebenklägerin ###, ###Straße ###, ### ###einen Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem ### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der an die Nebenklägerin ### zu zahlende Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR nebst Zinsen aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Angeklagten herrührt.

Im Übrigen wird von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin ### vom ### abgesehen.

Der Angeklagte trägt die durch den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin ### vom ### angefallenen besonderen gerichtlichen Kosten sowie die der Nebenklägerin ### entstandenen notwendigen Auslagen. Seine eigenen durch den Adhäsionsantrag der Nebenklägerin ### vom ### entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.

Das Urteil ist, soweit es auf die Zahlung an die Nebenklägerin ### in Höhe von 5.000,00 EUR nebst Zinsen lautet, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Adhäsionsverfahren wird auf bis 6.000,00 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank