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Landgericht Siegen, 21 KLs 26/20

Datum:
09.08.2021
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
1. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 KLs 26/20
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2021:0809.21KLS26.20.00
 
Schlagworte:
Besonders schwere räuberische Erpressung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Normen:
StGB § 255; StGB § 250; StGB § 64; StGB § 73; StGB § 73c
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Es wird bestimmt, dass 11 Monate Freiheitsstrafe vor der Maßregel zu vollziehen sind.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1175 EUR wird angeordnet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 
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