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Landgericht Siegen, 7 O12 /13

Datum:
02.05.2019
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O12 /13
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2019:0502.7O12.13.00
 
Schlagworte:
Offener Mangel; Stahlgüte; Stichprobe
Normen:
BGB § 651, HGB § 377 Abs. 1, Abs. 2
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an die Untersuchung einer Lieferung von 240 Gabelzinken bei Vereinbarung eines bestimmten Werkstoffs

 
Tenor:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Auf die Widerklage wird die Klägerin veruteilt, an den Bekalgten 3.617,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2012 zu zahlen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebeninterventionen trägt die Klägerin.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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