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Landgericht Siegen, 2 O 179/17

Datum:
29.01.2018
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 O 179/17
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2018:0129.2O179.17.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm
Schlagworte:
Rechtsmissbrauch; Kündigung; Verwirkung
Normen:
BGB § 242
Leitsätze:

Das Berufen auf die Unwirksamkeit einer Vertragskündigung nach längerem Zeitablauf stellt keine unzulässige Rechtsausübung dar, sofern der Kündigungsempfänger keinen Vertrauenstatbestand geschaffen und der Kündigende im Hinblick hierauf keine Dispositionen getroffen hat.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 07.11.2017 wird zurückgewiesen.

 
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