Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Siegen, 2 O 329/14

Datum:
28.04.2017
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 329/14
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2017:0428.2O329.14.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, I-26 U 74/17
Normen:
BGB §§ 823 Abs. 1, 831, 630a, 280 Abs. 1, 278, 249 Abs. 2
Leitsätze:

Wird in einer Wahlarztvereinbarung die Behandlung durch einen bestimmten Arzt zugesichert, so ist die Behandlung durch einen anderen Arzt rechtswidrig, wenn der Patient hierüber nicht belehrt wird und auch nicht einwilligt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 18.10.2013 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank