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Landgericht Siegen, 2 O 417/15

Datum:
20.05.2016
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 417/15
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2016:0520.2O417.15.00
 
Schlagworte:
Partiarisches Darlehen, Widerrufsbelehrung
Normen:
BGB § 355 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 a. F.
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung

 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 96,00 EUR kann die Klägerin die Vollstreckung nicht abwenden. Im Übrigen kann die Klägerin die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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