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Landgericht Siegen, 2 OH 1/16

Datum:
28.04.2016
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 OH 1/16
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2016:0428.2OH1.16.00
 
Schlagworte:
Fehlende Nachbesserungsfähigkeit, "Manipulationssoftware", Glaubhaftmachung
Normen:
ZPO § 487 Nr. 4
Leitsätze:

Zur Feststellung der fehlenden Nachbesserungsfähigkeit eines mit einer "Manipulationssoftware" ausgestatteten Kfz.

 
Tenor:

wird der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die kosten des Verfahrens.

 
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