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Landgericht Siegen, 10 Qs 88/16

Datum:
15.12.2016
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Qs 88/16
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2016:1215.10QS88.16.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird auf die Kammer zur Entscheidung übertragen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwalt F in 15 Js 697/15 Staatsanwaltschaft Siegen wird auf die hinzu verbundenen Verfahren 15 Js 706/15, 15 Js 798/15 und 15 Js 783/15 Staatsanwaltschaft Siegen erstreckt.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Siegen vom 21.06.2016 dahingehend abgeändert, dass eine weitere Vergütung in Höhe von 1.331,61 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

 
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