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Landgericht Siegen, 3 S 9/15

Datum:
29.06.2015
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 S 9/15
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2015:0629.3S9.15.00
 
Schlagworte:
Hausratsversicherung, Herdplatte, grobe Fahrlässigkeit
Normen:
VVG § 81 Abs. 2
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Lennestadt vom 22.12.2014 - 3 C 43/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Die Beklagte wird verurteilt,

1. an den Kläger 1.970,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2013 zu zahlen.

2. den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten der Rechtsanwälte Börger & Sasse in Höhe von 139,83 € freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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