Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Siegen, 4 T 20/13

Datum:
16.05.2013
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 T 20/13
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2013:0516.4T20.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegen, 25 IN 373/10
Schlagworte:
Pfändung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Mehrarbeit
Normen:
ZPO § 850a Nr. 1
Leitsätze:

Eine freiwillige selbstständige Tätigkeit des Schuldners, der aufgrund seines Alters keiner Erwerbsobliegenheit mehr unterliegt, ist nicht als Leistung von Mehrarbeitsstunden im Sinne des § 850a Nr. 1 ZPO anzusehen, es sei denn, dass der Schuldner im Rahmen seiner Tätigkeit über die übliche Arbeitszeit eines Selbstständigen hinaus besondere zeitliche Arbeitsanstrengungen erbringt und speziell hierfür besondere Vergütungsanteile erzielt.

 
Tenor:

I) Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Schuldners nach einem Wert von 3.000,- € zurückgewiesen.

II) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank