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Landgericht Siegen, 3 S 35/12

Datum:
29.07.2013
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 S 35/12
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2013:0729.3S35.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegen, 14 C 2967/11
Schlagworte:
Insolvenzanfechtung, Arbeitsentgelt, Bargeschäft
Normen:
InsO § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; § 133 Abs. 1; § 142; § 143
Leitsätze:

Zur Anfechtbarkeit von Gehaltszahlungen

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.04.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen – 14 C 2967/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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