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Landgericht Siegen, 1 S 97/10

Datum:
27.11.2012
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 97/10
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2012:1127.1S97.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegen, 14 C 429/10
Schlagworte:
Fiktive Schadensabrechnung
Normen:
ZPO § 287; BGB § 249 Abs. 2
 
Tenor:

Die Berufungen beider Parteien gegen das am 29. September 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen – 14 C 429/10 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil wird für ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung des Beklagten zurückgewiesen wird.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 1.500 € festgesetzt.

 
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