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Landgericht Siegen, 4 T 190/11

Datum:
27.09.2011
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 T 190/11
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2011:0927.4T190.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegen, 33 XVII K 1831
Schlagworte:
Betreuung, Verfahrenspfleger, geschlossene Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen, Rechtsanwalt, Gebühren
Normen:
FamFG § 318; FamFG § 277; BGB 1835 Abs. 3; RVG § 1 Abs. 2; RVG § 15
Leitsätze:

Zu der Frage, ob es sich für den als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalt gebührenrechtlich um eine Angelegenheit handelt, wenn das Betreuungsgericht in einem Beschluss sowohl die geschlossene Unterbringung als auch weitere freiheitsentziehende Maßnahme anordnet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird nach einem Wert von bis zu 300,- € zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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