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Landgericht Siegen, 3 S 46/10

Datum:
01.08.2011
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 S 46/10
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2011:0801.3S46.10.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall, Mietwagenkosten, Unfallersatztarif
Normen:
§ 7 StVG, § 249 BGB, § 398 BGB
Leitsätze:

Zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.04.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen - 14 C 2022/09 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 568,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2009 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu

70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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