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Landgericht Siegen, 2 O 289/10

Datum:
19.07.2011
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 289/10
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2011:0719.2O289.10.00
 
Schlagworte:
Kaufvertrag, Franchisevertrag, Sittenwidrigkeit
Normen:
BGB § 433, BGB § 138
Leitsätze:

Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Vertrags, der den Franchisenehmer zum Bezug von Waren bei einem bestimmten Anbieter verpflichtet.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.966,46 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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