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Landgericht Siegen, 2 O 107/09

Datum:
10.06.2011
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 107/09
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2011:0610.2O107.09.00
 
Schlagworte:
Gewährleistung, Pferdekauf, Steigen, unternehmensbezogenes Geschäft, Gerichtsstand des Erfüllungsortes
Normen:
BGB §§ 346, 433, 434, 437 Nr. 2, 323, 812; ZPO § 29
Leitsätze:

Zur Sachmangelgewährleistung beim Pferdekauf, zum unternehmensbezogenen Geschäft und zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Geltendmachung von Rückgewähransprüchen nach Rücktritt vom Kaufvertrag.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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