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Landgericht Siegen, 3 S 140/08

Datum:
24.08.2009
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 S 140/08
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2009:0824.3S140.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Olpe, 25 C 692/08
Schlagworte:
Arbeitnehmerüberlassung, Provision, AGB
Normen:
BGB § 307; AÜG § 9 Nr. 3
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.11.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Olpe (25 C 692/08) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.990 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2008 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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