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Landgericht Siegen, 1 S 49/09

Datum:
17.11.2009
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 49/09
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2009:1117.1S49.09.00
 
Tenor:

I. Auf die Berufung der Klägerinnen wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 24.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Olpe (Az. 25 C 806/08) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) 61,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2008 sowie 46,41 Euro außer-gerichtliche Kosten und an die Klägerin zu 2) 150 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2008 sowie 46,41 Euro außergerichtliche Kosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz werden der Klägerin zu 1) zu 32 %, der Klägerin zu 2) zu 40 % und den Beklagten zu 28 % auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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