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Landgericht Siegen, 10 Qs 115/09

Datum:
02.12.2009
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. gr. Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Qs 115/09
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2009:1202.10QS115.09.00
 
Schlagworte:
Wiedereinsetzung; Doppelzustellung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Absehen vom Widerruf aus Gesundheitsgründen
Normen:
StGB § 56 f, StPO § 44, StPO § 311 Abs. 2, StPO § 145 a Abs. 3
Leitsätze:

Zur Wiedereinsetzung in die Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Strafausetzung zur Bewährung bei Versäumung der Beschwerdefrist nach Doppelzustellung des Widerrufsbeschlusses an Verurteilten und Verteidiger.

Zur Frage, ob aus gesundheitlichen Gründen vom Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung abgesehen werden kann.

 
Tenor:

I. Dem Verurteilten wird Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der

sofortigen Beschwerde gewährt.

II. Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

 
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