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Landgericht Siegen, 4 T 38/06

Datum:
23.02.2006
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 T 38/06
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2006:0223.4T38.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegen, 33 XVII H 924
Schlagworte:
Vergütung des Berufsbetreuers bei Übernahme der Betreuung von ehrenamtlichen Betreuer.
Normen:
VBVG § 5 Abs. 2, S. 2 Nr. 4
Leitsätze:

Übernimmt der berufsmäßig bestellte Betreuer eine Betreuung von einem ehrenamtlichen Betreuer, so ist als Beginn der Betreuung nicht der Zeitpunkt der Übernahme der Betreuung, sondern die ursprüngliche Einrichtung der Betreuung zu verstehen. Ist seit dem Beginn der Betreuung mehr als ein Jahr vergangen, erhält der Betreuer entsprechend die Vergütung jeweils nach der vierten Alternative des § 5 VBVG.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird wie folgt abgeändert:

Der Betreuerin wird auf ihren Antrag vom 31. Dezember 2005 für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2005 eine Vergütung in Höhe von 462,00 € bewilligt.

Dieser Anspruch richtet sich gegen die Landeskasse.

Der weitergehende Antrag und die Beschwerde werden nach einem Wert von 242,00 € zurückgewiesen.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

 
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