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Landgericht Siegen, 7 O 97/04

Datum:
19.05.2005
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
2. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 97/04
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2005:0519.7O97.04.00
 
Normen:
InsO § 131 Abs. 1, § 142
Leitsätze:

Der Konkursverwalter kann den höchsten Negativsaldo innerhalb der Monatsfrist vor Insolvenantragstellung wegen inkongruenter Deckung von der Bank verlangen, da diese keinen Anspruch auf Verrechnung der negativen Saldos bei genehmigtem Kontokorrent hatte. Mangels Bargeschäft geht es an äquivalenter Gegenleistung.

 
Tenor:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.072,61 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-punkten über dem Basiszins seit dem 23.06.2004, abzüglich am 20.08.2004 gezahlter 628,48 €, zu zahlen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreit.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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