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Landgericht Siegen, 5 O 273/04

Datum:
12.05.2005
Gericht:
Landgericht Siegen
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 273/04
ECLI:
ECLI:DE:LGSI:2005:0512.5O273.04.00
 
Schlagworte:
Verjährung, Gewährleistung, Werkvertrag
Normen:
BGB §§ 638
Leitsätze:

Die vom BGH entwickelten Grundsätze zur Haftung eines Architekten, nach denen dieser verpflichtet ist, eine unverzügliche und umfassende Aufklärung von Mängelursachen zu betreiben und dabei auch Mängel der eigenen Leistung so rechtzeitig zu offenbaren, dass die Geltendmachung der diesbezüglichen Rechte in nicht verjährter Zeit möglich ist, lassen sich nicht auf eine Bauträgergesellschaft übertragen.

 
Tenor:

hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. April 2005 durch den Richter T4 als Einzelrichter

für R e c h t erkannt:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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