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Amtsgericht Siegen, 45 XIV (B) 10/22

Datum:
25.04.2023
Gericht:
Amtsgericht Siegen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
45 XIV (B) 10/22
ECLI:
ECLI:DE:AGSI:2023:0425.45XIV.B10.22.00
 
Schlagworte:
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme
Normen:
AufenthG § 62b Abs. 4
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme des Betroffenen am 31.03.2022 bis zum Erlass des Gewahrsamsbeschlusses des Gerichts vom selben Tage rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzte.

Dem Betroffenen wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C. T. gewährt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

 
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