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Amtsgericht Siegen, 401 Ds 106/22

Datum:
05.07.2022
Gericht:
Amtsgericht Siegen
Spruchkörper:
Strafrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
401 Ds 106/22
ECLI:
ECLI:DE:AGSI:2022:0705.401DS106.22.00
 
Normen:
StPO § 153 a Abs. 2
 
Tenor:

Das Verfahren wird nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der Angeschuldigte die ihm gemachten Auflagen erfüllt hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO).

Die dem Angeschuldigten entstandenen notwendigen Auslagen trägt dieser selbst (§ 467 Abs. 5 StPO).

 
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