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Amtsgericht Siegen, 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11

Datum:
08.02.2012
Gericht:
Amtsgericht Siegen
Spruchkörper:
Strafrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11
ECLI:
ECLI:DE:AGSI:2012:0208.431OWI35JS2392.11.00
 
Sachgebiet:
Strafrecht Bußgeldverfahren
Rechtskraft:
11.05.2012
 
Tenor:

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger verbotswidriger Benutzung eines Kraftfahrzeuges, welches nicht den Zulassungsbestimmungen entsprach (die Seitenscheiben waren nicht klar durchsichtig) zu einer Geldbuße von 175 € verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 50 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Dieser Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§ 40 Abs. 1 S. 3, § 69 Abs. 3 Nr. 12 StVO, 24 StVG).

 
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