Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Siegen, 15 F 757/11

Datum:
21.07.2011
Gericht:
Amtsgericht Siegen
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 F 757/11
ECLI:
ECLI:DE:AGSI:2011:0721.15F757.11.00
 
Schlagworte:
Kindesunterhalt, Studium, Ausbildung als angemessene Vorbildung
Normen:
BGB §§ 1601, 1610 II
Leitsätze:

Eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten stellt eine angemessene Vorbildung zum Beruf dar und ist ein einheitlicher Bildungsweg. Der Entschluss zum Studium kann auch während und nach der Ausbildung getroffen werden.

 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab Juni 2011 monatlichen Unterhalt in Höhe von 230,00 €, zahlbar im Voraus bis zum 03. eines jeden Monats zu zahlen.

2. Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragstellerin für die Zeit von März 2011 bis einschließlich Mai 2011 rückständigen Unterhalt in Höhe von 690,00 € zu zahlen.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

4. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 17 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank