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Amtsgericht Siegen, 15 F 759/08

Datum:
08.12.2008
Gericht:
Amtsgericht Siegen
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 F 759/08
ECLI:
ECLI:DE:AGSI:2008:1208.15F759.08.00
 
Schlagworte:
Verbleibensanordnung; Pflegefamilie
Normen:
BGB § 1632
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird angeordnet, dass das Kind ### bis auf weiteres im Haushalt der Pflegefamilie verbleibt.

Gerichtskosten- und auslagen werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Gegenstandswert wird auf 3000,00 EUR festgesetzt.

 
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