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Amtsgericht Olpe, 50 Ls 79/19

Datum:
06.12.2019
Gericht:
Amtsgericht Olpe
Spruchkörper:
Schöffengericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
50 Ls 79/19
ECLI:
ECLI:DE:AGOE1:2019:1206.50LS79.19.00
 
Schlagworte:
Versuchte schwere Brandstiftung eines Gebäudes
Normen:
StGB §§ 304, 306 a, 22, 23
Leitsätze:

Wird ein im Keller gelegter Brand eines Wohnhauses von der Feuerwehr gelöscht, bevor das Feuer auf wesentliche Bestandteile eines Gebäudes übergreift, liegt eine versuchte schwere Brandstiftung vor.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer

Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:        §§ 304, 306 a, 22, 23, 52 StGB

 
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