Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Lennestadt, 3 C 232/20

Datum:
12.01.2023
Gericht:
Amtsgericht Lennestadt
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 232/20
ECLI:
ECLI:DE:AGOE2:2023:0112.3C232.20.00
 
Schlagworte:
Ungarische Straßenmaut; Internationale Zuständigkeit; Fremdwährungsschuld
Normen:
EuGVVO Art. 1; Rom-I-VO Art. 4
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Lennestadt vom 28.04.2022 – Az. 3 C 232/20 – wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59.500,00 HUF sowie als Nebenforderung außergerichtliche Inkassogebühren in Höhe von 81,87 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt, einschließlich der Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-30/21. Dies gilt nicht für die aufgrund der Säumnis der Klägerin entstandenen Kosten; diese werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank