Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Lennestadt, 3 C 582/90

Datum:
12.02.1991
Gericht:
Amtsgericht Lennestadt
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 582/90
ECLI:
ECLI:DE:AGOE2:1991:0212.3C582.90.00
 
Schlagworte:
Tierhalterhaftung, Mitverschulden
Normen:
BGB §§ 833, 254
Leitsätze:

Wer einen Pkw unmittelbar am Zaun einer erkennbar als Weide genutzte Fläche abstellt, muss sich im Falle der Beschädigung des Fahrzeugs durch weidende Pferde ein Mitverschulden entgegenhalten lassen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank