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Amtsgericht Bad Berleburg, 2 Lw 3/17

Datum:
18.04.2019
Gericht:
Amtsgericht Bad Berleburg
Spruchkörper:
Landwirtschaftsgericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Lw 3/17
ECLI:
ECLI:DE:AGBLB:2019:0418.2LW3.17.00
 
Leitsätze:

Zur Auslegung eines Testamentes, dass das Vorliegen einer adeligen Ehe zum Zeitpunkt des Nacherbfalls keine Sukzessionsvoraussetzung ist

 
Tenor:

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers zu 1) erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

Der Antrag des Antragstellers zu 2) wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Antragsteller zu 2) hat die dem Antragsteller zu 1) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Im Übrigen hat jeder Beteiligte seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.

 
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